Meine Tinnitusbehandlung in München umfasst zu Beginn eine ausführliche Anamnese inkl. der Erfassung Ihrer Tinnitus-Belastung mittels spezifischer Fragbögen.
Die bereits erhobenen HNO-ärztlichen Befunde können Ihnen bei Bedarf erneut erläutert werden.
Weiterführende HNO-Diagnostik, wie z.B. Hörtest oder Nerventests, ebenso wie die Akutbehandlung eines Tinnitus führe ich in meiner Praxis nicht durch.
Hierfür müssen Sie sich an einen HNO-Arzt oder eine HNO-Klinik wenden.
Eine profunde Psychoedukation, basierend auf den Leitlinien für chronischen Tinnitus, bildet die Basis meiner Therapie. In einigen Fällen kann dieses vertiefte Verständnis alleine schon ausreichen, um mit dem Tinnitus-Symptom besser zurecht zu kommen.
Die folgenden Module sind für chronische Tinnitus-Betroffene gedacht, die längere Zeit vergeblich (alleine) versucht haben, mit ihrem belastenden Ohrgeräusch zurecht zu kommen und denen das intensive Counselling keine ausreichende Besserung gebracht hat.
Meine therapeutische Arbeit basiert auf der kognitiven Verhaltenstherapie. Dieses Therapiekonzept gilt gemäß der aktuellen Leitlinien* als die am besten belegte und erfolgversprechendste Behandlungsmethode.
Aufeinander aufbauend erfolgen Therapiemodule mit Inhalten wie:
Erlernen von Basismaßnahmen im Umgang mit dem Tinnitus I Sinnesschulung I Klangtherapie I Entspannungstraining I Stressanalyse I Schlaf I kognitive Elemente
Die Modulinhalte werden sowohl im Rahmen von Gruppen- und Einzeltherapie in Präsenz oder auch Online-Formaten abgehalten.
* S3-Leitlinie Chronischer Tinnitus AWMF-Register-Nr. 017/064
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/017-064
In meiner Praxis behandle ich sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Patienten.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und kann im Erstgespräch weiter erläutert werden; die Rechnung erhalten Sie persönlich.
Von privaten Krankenkassen wird meist ein wesentlicher Teil der Kosten rückerstattet. Dabei ist die Kostenübernahme von Ihren individuellen Vertragsbedingungen abhängig (Stundenanzahl, Steigerungssatz etc.). Bitte klären Sie daher selbst im Vorfeld ab, welche Therapiekosten und zu welchem Anteil Ihre private Krankenversicherung übernimmt.
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse voll übernommen. Alle Informationen erhalten Sie im Rahmen des Erstgesprächs.
Natürlich können Sie die Kosten der Behandlung auch selbst übernehmen. Eine Meldung an Ihre Krankenkasse muss dann nicht erfolgen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und kann im Erstgespräch weiter erläutert werden; die Rechnung erhalten Sie persönlich.